Bastonade

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  • Bastonade
    (franz. 'bastonnade', ital. 'bastonata' = Stockhieb, zu: ''bastonare'' = prügeln, zu: ''bastone'' = Stock) oder früher 'Sohlenstreich', im arabischen Sprachraum 'Falaka', bezeichnet je nach Zwecksetzung und Ausführungsweise eine Züchtigungspraktik oder Foltermethode, bei der eine Folge von Hieben auf die bloßen Fußsohlen einer Person vollzogen werden.
    Bastonade
    (franz. 'bastonnade', ital. 'bastonata' = Stockhieb, zu: ''bastonare'' = prügeln, zu: ''bastone'' = Stock) oder früher 'Sohlenstreich', im arabischen Sprachraum 'Falaka', bezeichnet je nach Zwecksetzung und Ausführungsweise eine Züchtigungspraktik oder Foltermethode, bei der eine Folge von Hieben auf die bloßen Fußsohlen einer Person vollzogen werden.

    Die Bastonade wird häufig mit |nahöstlichen und fernöstlichen Ländern in Verbindung gebracht, wo diese meist in der dort gebräuchlichen 'Falaka'-Methode teilweise öffentlich ausgeführt wird und durch Augenzeugenberichte und fotografische Dokumente erfasst ist, kommt jedoch bis heute auch in vielen Staaten der westlichen Welt auf unterschiedliche Art und Weise zur Anwendung.

    In China ist eine Vollziehung der Bastonade seit dem Jahr 960 dokumentiert, in Europa findet sie im Jahr 1537 erstmalige Erwähnung. In der deutschen Gebrauchssprache war früher der Begriff ''Sohlenstreich'' geläufig, vgl. Mozarts 'Die Zauberflöte', welches dem seltener verwendeten Begriff ''Sohlenhiebe'' im gegenwärtigen Sprachgebrauch entspricht. In der deutschen Umgangssprache wurde die Bastonade mitunter auch durch die Wendung ''(Anzahl) auf die Fußsohlen'' umschrieben. Im englischen Sprachraum ist überwiegend die Begriffsvariation ''Bastinado'' gebräuchlich, zeitweilig wurde der Begriff ''booting'' verwendet, gelegentlich wird es auch als ''foot whipping'' oder ''sole caning'' bezeichnet.

    Die jeweilige Anzahl der aufeinanderfolgend verabreichten Hiebe variiert abhängig vom Sachzusammenhang und der im jeweiligen Kulturkreis verwendeten Methode. Im Iran gelten 50 Hiebe als vergleichsweise milde Strafe, gegenüber Straftätern kann ein Vielfaches hiervon verhängt werden. Im Osmanischen Reich ist die Verhängung von 250 Hieben geschichtlich dokumentiert. In Mozarts 'Die Zauberflöte' werden 77 Hiebe erwähnt. Während der Zeit des Nationalsozialismus wird beispielsweise aus Kinderheimen von 100 bis 170 Schlägen berichtet.


    Umstände der Anwendung


    Die Bastonade kommt verstärkt dort zur Anwendung, wo Personen zunächst grundsätzlich dem Recht oder der faktischen Möglichkeit zur Züchtigung durch andere Personen unterworfen und zudem durchgehend zur Barfüßigkeit gezwungen sind.
    Diese Umstände können für die betreffenden Personen z.B. durch persönliche Unfreiheit in Form von Gefangenschaft oder Sklaverei sowie sonstige Konstellationen bedingt sein, bei denen eine feststehende Hierarchie mit einem faktischen Machtgefälle besteht. Die Bastonade wird bis heute in verschiedenen Ländern in Gefängnissen, bei Polizeiverhören sowie bei kriegerischen und politischen Auseinandersetzungen angewendet.


    Durchführung


    Die Bastonade wird mit einem hierfür geeigneten Schlaginstrument auf die bloßen Fußsohlen der betreffenden Person ausgeführt. Die Schläge erfolgen im Normalfall in den Bereich des weichen Fußgewölbes zwischen Ferse und Ballen. Meist kommen hierbei Gerte oder Rohrstock, aber auch flexible Gegenstände wie Riemen, Kabel oder Ruten zum Einsatz.

    Nach nahöstlicher Methode (tr: 'Falaka') werden deren Fußgelenke an einen Balken geschnürt und mit ihm emporgehoben, die Schläge werden hierbei meist mit einem hölzernen Stock ausgeführt. Im Bericht ''File on Torture (in Turkey)'' von Amnesty International vom September 1987 wird diese dort am häufigsten angewandte Methode bildlich gezeigt und beschrieben, dass hierzu nur ein Stuhl und ein Seil notwendig ist, um die Füße in einer Position zu fixieren. Es waren und sind jedoch in anderen Regionen verschiedene Arten üblich, die betreffende Person für die Bastonade zu fesseln und die Züchtigung auszuführen.

    In Konzentrationslagern und Frauengefängnissen des NS-Regimes, in welchen Inhaftierte häufig barfüßig gefangen waren, wurde die Bastonade standardmäßig als Züchtigung wie auch bei Verhören praktiziert. Die inhaftierte Person wurde hierfür zumeist bäuchlings auf einer Prügelbank oder einem langen Brett festgeschnallt, dass die Fußrücken flach auflagen und die Fußsohlen nach oben wiesen. Die Hände wurden auf dem Rücken eng zusammengebunden und Fußgelenke wie Oberkörper durch Lederriemen auf der jeweiligen Unterlage fixiert. Geschlagen wurde mit verschiedenen Instrumenten. So kamen u. a. der Ochsenziemer, Lederriemen oder Rohrstock zum Einsatz.

    Die zu schlagende Person wurde und wird bei allen regional verschiedenen Ausprägungen grundsätzlich in der körperlichen Bewegungsfreiheit wenigstens soweit eingeschränkt, dass es dieser nicht möglich ist, in Erwartung der Schlageinwirkung oder im Schmerzreflex die Füße aus der Stellung zu bewegen oder den Körper aus der Position zu bringen. Hierdurch sollen vor allem ernstere Verletzungen bei der betreffenden Person vermieden werden, die bei Bewegungen der Füße unabhängig vom Schlaginstrument durch fehlgehendes Auftreffen der Schläge eintreten können.

    Auswirkungen


    Durch die Bastonade wird eine besonders intensive Schmerzwahrnehmung ausgelöst, da die menschlichen Fußunterseiten aufgrund der hohen Dichte an Nervenzellen eine sehr hohe Schmerzsensibilität aufweisen. Der bei der Ausführung unter Verwendung von Rohrstock, Gerte oder anderen flexiblen Instrumenten von geringem Durchmesser von der betroffenen Person wahrgenommene Schmerzreiz wird zumeist als schneidend, stechend oder beißend, nachwirkend häufig als brennend beschrieben. Der ausgelöste Schmerz ist hierbei nicht auf die punktuelle Einwirkungsstelle auf den Fußbogen beschränkt, sondern strahlt unterschwellig in den gesamten Körper aus. Dieser Effekt entsteht, da der längsseitig unter der Fußsohle entlang führende und durch die Schlageinwirkung in den Fußbogen unmittelbar tangierte Schienbeinnerv den Reiz unmittelbar in den zentralen Ischiasnerv weiterleitet und dieser von dort aus reflexartig in die übrigen Körperregionen ausstrahlt. Die Schmerzsensibilität der Fußsohle nimmt hierbei im Gegensatz zu anderen Körperregionen bei sich wiederholenden Einwirkungen, wie beispielsweise Schlägen, nicht graduell ab. Es tritt durch die funktionelle Eigenart der Fußsohle (wie auch der Handfläche) als primäres Tastorgan hierbei weder ein Taubheitsgefühl noch eine Gewöhnung ein. Die subjektive Schmerzwahrnehmung nimmt mit steigender Anzahl der Hiebe durch zunehmende Aktivierung der Nozizeptoren bis zu deren maximaler Reizung vielmehr graduell zu. So kann nach einer Mehrzahl an vorausgegangenen Schlageinwirkungen schon ein moderater Berührungsreiz, der im Normalfall unterhalb der Schmerzschwelle wahrgenommen würde, durch die gesteigerte Aktivität der Nozizeptoren soweit verstärkt werden, dass dieser eine subjektive Schmerzempfindung auslöst. Bei gleichbleibender Intensität der Einwirkung durch das Schlaginstrument nimmt daher der von der betroffenen Person empfundene Schmerz bis zu einem gewissen Grad stetig zu. Die während der Bastonade wahrgenommenen Schmerzempfindungen können jedoch abhängig von der subjektiven, jedoch von Fall zu Fall variablen Schmerztoleranz und deren möglicher weiterer Verschiebung durch Gefühle von Angst und Ohnmacht als unterschiedlich intensiv bewertet werden.

    Bei Ausführung der Bastonade in oben beschriebener Weise bleibt die Gesamtheit der körperlichen Auswirkungen in der Regel vorübergehender Natur; die Fußknochen sowie der Stütz- und Bewegungsapparat werden hierbei nicht geschädigt. Die unterhalb des weichen Fußgewölbes liegenden Mittelfußknochen sind durch die darüber verlaufende kurze Fußmuskulatur (Zehenbeuger) hinreichend geschützt, die Krafteinwirkung eines oben beschriebenen Schlaginstrumentes wird im Regelfall durch Haut und Fußmuskulatur vollständig aufgenommen, ohne die Fußknochen zu tangieren. Hämatome oder offene Verletzungen der Haut treten auch bei höherer Intensität der Schlageinwirkung äußerst selten auf, da die Dermis der Fußsohle, wie die der Handflächen, aufgrund ihrer hohen Stärke und Elastizität besonders reißfest beschaffen ist und die darüber liegende Oberhaut (Epidermis) ebenfalls eine vielfach höhere Stärke als andere Hautregionen aufweist. So treten bei der betroffenen Person trotz der Auslösung hoher Schmerzreize üblicherweise keine medizinischer Versorgung bedürfenden Verletzungen auf. Äußerlich sichtbare Nachwirkungen in Form von Rötungen der Unterhaut klingen meist einige Stunden nach der Durchführung überwiegend bis vollständig ab, auch die nachwirkenden Schmerzreize gehen während dieser Zeit zurück. Eine dieser Methode unterzogene Person kann sich zumeist auch kurz nach der Durchführung trotz fortwirkender Schmerzreize normal gehend fortbewegen.
    Aufgrund dieser Wirkungsweisen und des zu deren Erzielung vergleichsweise geringen Aufwandes kommt die Bastonade fortgesetzt in einigen Ländern in unterschiedlichen Zusammenhängen zur Anwendung.

    Wird die Bastonade im Gegensatz zu der oben beschriebenen Ausführungsweise unter Verwendung starrer und massiver Schlaginstrumente in die Bereiche von Zehen, Ballen oder Ferse ausgeführt, wie es im Rahmen der nahöstlichen ''Falaka''-Methode zum Teil praktiziert wird, können hiermit selbst bei leichter Schlageinwirkung schwere Verletzungen wie Knochenbrüche und Nervenschädigungen sowie folgend eine häufig dauerhafte Beeinträchtigung der Bewegungsfunktion zurückbleiben. Dieses in diesen Fällen häufig gezielt herbeigeführte oder billigend in Kauf genommene Ergebnis ist aufgrund seiner dauerhaft schädigenden Wirkungsweise unter dem Begriff der Leibesstrafe einzuordnen. Unmittelbar nach einer in letzterer Weise erlittenen ''Falaka'' ist es der betreffenden Person zumeist nicht möglich, ohne Hilfestellung zu stehen oder zu gehen.


    Literatur und Kunst


    In der Oper Die Zauberflöte wird die Bastonade in der 22. Szene erwähnt „Nur siebenundsiebzig Sohlenstreich“. Die Anzahl der Streiche wurde in anderen Sprachen variiert, um dem musikalischen Takt zu entsprechen. In der englischen Übersetzung ist von vierzig Hieben die Rede.<

    Die Bastonade verwendet auch Karl May in literarischer Beschreibung, sowohl in seiner Mahdi-Trilogie als auch im Orientzyklus.

    In filmischen Werken wird die Bastonade meist im Rahmen von Gefangenschaft in der Visualisierung politisch motivierter Folter oder Züchtigung dargestellt. Dahingehende Umsetzungen finden sich u.a. in den Spiel- bzw. Fernsehfilmen „12 Uhr nachts – Midnight Express“, „Revolution“, „Bless you, Prison“, „Die Geschichte der Dienerin“, „The Courageous Heart of Irena Sendler“, „Eleni“ sowie „Autumn Born“.

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